Rauchmelder retten leben

Rauchmelder, die Leben retten, eine auslaufende Übergangsfrist und viele ungeklärte Fragen. Dies ist Anlass genug, um über die Thematik der Rauchmelderpflicht der Bayerischen Bauordnung genauer nachzudenken. Denn bei der Installation der Rauchwarnmelder gibt es einiges zu beachten, um der Pflicht nachzukommen.

Wann müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein?

Rauchmelder sind seit dem Jahr 2013 Pflicht! Für bestehende Wohnungen gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Bis dahin müssen noch fehlende Rauchwarnmelder nachgerüstet werden.

Warum Rauchmelder?

Das primäre Ziel eines Rauchmelders ist eine schlafende Person im Falle eines Brandes zu warnen und dieser somit eine frühzeitige Flucht aus dem Gefahrenbereich zu ermöglichen. Hintergrund daran ist der inaktive Geruchssinn während dem Schlaf. Entgegen vieler Vermutungen, wacht man durch den Geruch eines Brandes nicht auf. Dabei können jedoch schon wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit und daraufhin zum Tod führen.

Dass zudem durch eine frühzeitige Wahrnehmung eines Brandes, das zügige Eingreifen der Feuerwehr ermöglicht und somit im besten Fall sogar ein größerer Schaden vermieden wird, sollte den schützenden und lebensrettenden Zweck von Rauchmeldern weiter untermauern.

Wer ist für die Anschaffung und Montage verantwortlich?

Prinzipiell sind die Bauherren für die ordnungsgemäße Anbringung der Rauchmelder verantwortlich. In bestehenden Wohnungen trifft diese Pflicht den Eigentümer. Zudem ist dieser für den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder zuständig.

Dem Besitzer einer Wohnung obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte. Damit verbunden ist eine regelmäßige Funktionsprüfung nach Herstellerangaben sowie je nach Bedarf ein Austausch der Batterien.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Vorgeschrieben ist jeweils ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Also dort, wo die Gefahr für eine schlafende Person am wahrscheinlichsten ist, beziehungsweise frühzeitig erkannt werden kann. Genau dies ist im Gesetzestext ebenfalls festgehalten:

„Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ (Art. 46 Abs. 4 Nr. 2 BayBO)

Wie muss demnach eine ordnungsgemäße Montage erfolgen, um dieser Anforderung nachzukommen?

Die Beantwortung dieser Frage ist aus Gründen unterschiedlicher Raumgeometrien und Brandrauchdynamiken mit Vorsicht zu betrachten. Aufschluss gibt die dem Rauchmelder beigefügte Anleitung, nach der die Montage erfolgen sollte.

Zudem gibt es allgemeine Empfehlungen, die auf den Großteil aller Wohnsituationen zutreffen:

Um den Brandrauch frühzeitig zu detektieren, sollten Rauchmelder prinzipiell immer an der Zimmerdecke angebracht werden, da heißer Brandrauch nach oben steigt. Bei offenen Verbindungen über mehrere Geschosse, so wie bei Treppen ist mindestens die Installation eines Rauchmelders auf der obersten Ebene zu empfehlen. Des Weiteren ist bei Dachschrägen zu beachten, dass sich in den Dachspitzen im Falle eines Brandes ein Warmluftpolster bildet, welches den Rauch nicht bis zum höchsten Punkt strömen lässt. Sinnvoll ist daher eine Anbringung ca. 50cm unterhalb der Dachspitzen.

Außerdem sollte der Rauchmelder, sofern vom Hersteller nicht anders freigegeben, immer in waagerechter Position montiert werden. Ein Abstand von 50 cm zu Wänden und Hindernissen wie Beleuchtungseinrichtungen, unbeeinflusst von starker Zugluft sind weitere Kriterien für die Wahl des richtigen Montageortes.