Tipps für den Haushalt

1.      Brände verhindern

Rauchen Sie niemals im Bett, werfen Sie Zigaretten- oder Zigarrenreste nur in nicht brennbare Behältnisse.

Lassen Sie gerade in der Vorweihnachtszeit niemals offenes Feuer (z.B. Kerzen) unbeaufsichtigt.

Elektrogeräte wie Herd, Bügeleisen, Kaffeemaschine usw. immer ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.

Brennendes Fett (z.B. in Pfanne oder Fondue-Gerät) nie mit Wasser löschen, sondern mit Löschdecke oder passendem Deckel ersticken (keinesfalls Kunststoffdecken verwenden).

Reparaturen an Gas- und Elektrogeräten nur vom Fachbetrieb durchführen lassen.

2.      Rauchmelder

Montieren Sie Rauchmelder in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung. Lesen Sie mehr zum Thema Rauchmelder in dieser Ausgabe.

3.      Feuerlöscher

In der letzten Ausgabe des Magazins IM EINSATZ wurden Sie ausführlich über Feuerlöscher informiert. Mit Feuerlöschern können Sie Entstehungsbrände bekämpfen, bevor ein größerer Schaden eintritt. Für den Privathaushalt wird der Kauf eines Schaum- oder Pulverlöschers für die Brandklassen A und B empfohlen. Außerdem ist ein Fettbrandlöscher für die Küche empfehlenswert.

4.      Brandschutztüren

Brandschutztüren (z.B. Heizungskeller) dienen dazu, Brandabschnitte zu bilden und so eine Ausdehnung des Feuers bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu vermeiden. Daher dürfen sie weder versperrt oder verkeilt werden und müssen nicht zuletzt aus versicherungstechnischen Gründen stets geschlossen gehalten werden.

Wenn Sie Brandschutztüren offen stehen lassen, können diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Auch wenn es auf den ersten Blick lästig erscheinen mag, die Tür immer öffnen zu müssen: Es kann Ihr Leben retten.

5.      Hausflure

Hausflure, insb. in Mehrfamilienhäusern, dienen als erster Fluchtweg. Sorgen Sie dafür, dass diese frei sind und frei bleiben. Schuhe, Kinderwägen oder Hausmüll gehören nicht in den Flur. Vor allem brennbare Gegenstände gehören nicht in einen Hausflur. Diese bergen die Gefahr einer schnelleren Ausbreitung von Rauch und Feuer.

6.      Grillen

Halten Sie beim Grillen Abstand zu brennbaren Gegenständen (z.B. Gartenmöbel).
Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen, da eine Kohlenmonoxidvergiftung droht.
Benutzen Sie geprüfte Grillanzünder. Spritzen Sie keine flüssigen Grillanzünder in die vermeintlich erloschene Glut, erst recht nicht in die glühenden Kohlen. Es droht eine Stichflamme.

7.      Hochwasser / Starkregen

Achten Sie auf die Wettermeldungen. Soweit Starkregen oder Unwetter gemeldet sind, ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen:
Räumen Sie gefährdete Kellerräume und Tiefgaragen frühzeitig.
Sichern Sie Heizungsanlagen – insbesondere Öltanks gegen Umkippen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und helfen Sie Ihnen gegebenenfalls.
Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr und anderer Einsatzkräfte.

8.      Feuerwerke

Brennen Sie Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien ab. Beachten Sie dabei die Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen. Richten Sie Feuerwerkskörper nicht auf Menschen oder Tiere, nicht auf Häuser, insbesondere nicht auf Fenster und andere Öffnungen. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge.
Halten Sie großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Schützen Sie sich und Ihr Haus, indem Sie Fenster und Rollläden während der Silvesternacht schließen. Auf “Blindgänger” besonders achten und niemals gezündete Feuerwerkskörper nachzünden.
Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen und beaufsichtigen Sie diese dabei ständig.
Feuerwerke sind außer an Silvester genehmigungspflichtig.

9.      Notruf

Rettungsdienst und Feuerwehr erreichen Sie immer – auch für kleinere Hilfeleistungen – unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer: 112. Ein Notruf soll folgenden Inhalt haben: Wo ist es passiert, Was ist passiert, Wie viele Verletzte gibt es und Welche Art von Verletzungen haben diese. Warten Sie auf mögliche Rückfragen und legen Sie erst auf, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

10.      Verhalten im Brandfall

Bewahren Sie Ruhe!

Verlassen Sie umgehend mit allen anderen Angehörigen die Wohnung. Halten Sie nicht an, um irgendetwas mitzunehmen!

Ziehen Sie beim Verlassen der Wohnung jede Türe zu, durch die Sie kommen. So verhindern Sie ein Ausbreiten des Feuers. Verschließen Sie die Türen aber nicht und halten Sie einen Schlüssel bereit.

Rufen Sie die Feuerwehr von außerhalb des Gebäudes.

Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, schließen Sie die Tür und verstopfen Sie die Ritzen mit Decken oder ähnlichem. Rufen Sie die Feuerwehr und warten Sie am offenen Fenster auf Rettung. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen!

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.lfv-bayern.de/cms/fachthemen/brandschutzaufklaerung/index.html.