Türöffnung
Durch einen versehentlich betätigten Hausnotruf wurde die Feuerwehr zu einer eiligen Wohnungsöffnung alarmiert. Ein Eingreifen war jedoch nicht notwendig.
Durch einen versehentlich betätigten Hausnotruf wurde die Feuerwehr zu einer eiligen Wohnungsöffnung alarmiert. Ein Eingreifen war jedoch nicht notwendig.
Ein technischer Defekt einer Brandmeldeanlage war die Ursache der Alarmierung. Ein Eingreifen war daher nicht erforderlich.
Ein gemeldeter Wohnungsbrand stellte sich an der Einsatzstelle als Fehlalarm heraus. Ursache für den Alarm war lediglich der unsachgemäße Umgang mit einem Grill auf einem Balkon. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen.
Eine ausgelöste Brandmeldeanlage stellte sich als Fehlalarm heraus. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr Steppach und die Feuerwehr Stadtbergen war somit nicht notwendig.
Zu einem brennenden Gebüsch wurde die Feuerwehr Deuringen und die Feuerwehr Steppach auf die B300 alarmiert. Dort brannte eine größere Fläche des Seitenstreifens. Mittels Schnellangriff konnte der Flächenbrand zügig abgelöscht werden.
Die Feuerwehr Steppach wurde zu einer Brandnachschau alarmiert, ein Eingreifen war nicht notwendig.
Die Feuerwehr Steppach wurde zu brennendem Unrat auf einer Wiese alarmiert. Die Tätigkeit der Feuerwehr beschränkte sich auf Nachlöscharbeiten
Die Feuerwehr Steppach wurde zu einem Verkehrsunfall alarmiert
Die Feuerwehr Steppach wurde zu einem brennenden PKW auf die B300 alarmiert. An der Einsatzstelle wurde jedoch ein Auffahrunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen festgestellt. Die Unfallstelle wurde abgesichert, eine leichtverletzte Person betreut und dem Rettungsdienst… Weiterlesen »Brand PKW – Verkehrsunfall
Die Feuerwehr Steppach wurde zu einer eiligen Türöffnung alarmiert. Ein Eingreifen seitens der Feuerwehr war jedoch nicht mehr notwendig, da die Person die Türe selbstständig öffnen konnte.