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Täuschungsalarm

    Aufgrund eines eingelaufenen Rauchmelders, ausgelöst durch einen angebrannten Apfelstrudel wurde die Feuerwehr Steppach zusammen mit der Feuerwehr Neusäß zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Mittels Überdrucklüfter wurden die Räumlichkeiten vom Brandrauch befreit.

    Brandmeldeanlage

      Aufrgund eines ausgelösten Rauchmelders erfolgte die Alarmierung zur Brandmeldeanlage. Trotz gründlicher Erkundung wurde keine Gefahr festgestellt.

      Verkehrsunfall

        Die Feuerwehr Steppach wurde zu einem Verkehrsunfall auf die B300 alarmiert.

        eiliges Türeöffnen

          Die Feuerwehr Steppach wurde durch den Notruf besorgter Nachbarn zu einer eilgen Türöffnung alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde die Wohnung durch den Bewohner selbstständing geöffnet, sodass dieser durch den Rettungsdienst betreut werden konnte. Ein… Weiterlesen »eiliges Türeöffnen

          Unterstützung RD

            Ein übergewichtiger Patient musste zur Unterstützung des Rettungsdienstes aus dem 1. OG gerettet werden.

            PKW überschlagen

              Die Feuerwehr Steppach wurde zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Ein PKW hatte sich in einer Nebenstraße überschlagen und lag auf dem Dach. Nachdem sich die Insassen selbstständig befreien konnten wurden sie vom Rettungsdienst versorgt. Auslaufende Betriebstoffe… Weiterlesen »PKW überschlagen

              Brandmeldeanlage

                Die Feuerwehr Steppach wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Westheim alarmiert. Ein Eingreifen war nicht erforderlich.

                THL 2

                  Die Feuerwehr Steppach wurde zu einem Unfall in einen Industriebetrieb alarmiert.

                  Türöffnung

                    Durch einen versehentlich betätigten Hausnotruf wurde die Feuerwehr zu einer eiligen Wohnungsöffnung alarmiert. Ein Eingreifen war jedoch nicht notwendig.

                    Brandmeldeanlage

                      Ein technischer Defekt einer Brandmeldeanlage war die Ursache der Alarmierung. Ein Eingreifen war daher nicht erforderlich.